Dann benötigen Sie eine Grundqualifikation als Quereinsteiger nach dem BKrFQG von mind. 96 Zeitstunden.
Mit beschleunigten Grundqualifikation nach dem BKrFQG (140 Zeitstunden) und der anschließenden IHK-Prüfung erhalten Sie die Schlüsselzahl 95, um Ihre Fahrten gewerblich absetzen zu können.
Mit beschleunigten Grundqualifikation nach dem BKrFQG (140 Zeitstunden) und der anschließenden IHK-Prüfung erhalten Sie die Schlüsselzahl 95, um Ihre Fahrten gewerblich absetzen zu können.
Mit einer Weiterbildung nach dem BKrFQG (5 Module von mindestend je 7 Zeitstunden) verlängern Sie Ihre Schlüsselzahl 95. Die Terminübersicht finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Dann benötigen Sie eine Weiterbildung nach dem BKrFQG von 35 Zeitstunden (5 Module von mindestens je 7 Zeitstunden).
Dann benötigen Sie eine Weiterbildung nach dem BKrFQG von 35 Zeitstunden (5 Module von mindestens je 7 Zeitstunden).
BKF-Weiterbildung
17.03.2025 bis 21.03.2025
Beschleunigte Grundqualifikation – Regelprüfung (BGQ)
26.05.2025 bis 30.06.2025